Bekanntmachung Stadt Hürth vom 15.12.2020

Stadt Hürth 
 
Einhergehend mit dem bundesweit geltenden Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie ist den Bürgerinnen und Bürgern ab morgen, 16. Dezember 2020, der Zutritt ins Rathaus nur nach Terminvereinbarung gestattet.
Ausschließlich bereits vereinbarte Termine können bis einschließlich 23. Dezember 2020 wahrgenommen werden. Weitere Termine im Rathaus können nach den Betriebsferien der Stadtverwaltung, die vom 24. Dezember 2020 bis einschließlich 3. Januar 2021 dauern, vom 4. Januar bis einschließlich 10. Januar 2021 verabredet werden.
Für die Besucherinnen und Besucher des Rathauses gilt die Pflicht zum Tragen einer mindestens medizinischen, frischen Mund-Nase-Bedeckung. Entsprechende Masken werden ihnen an der zentralen Information in der ersten Etage im Rathaus zur Verfügung gestellt
Weitere Informationen zu den bevorstehenden Regelungen ab dem 16.12.2020 in Hürth erhalten Sie auf unserer Homepage: https://www.huerth.de/corona/corona-aktuelles.php
Zudem hat Land NRW weiterführende Informationen zu den landesweiten Maßnahmen unter https://www.land.nrw/corona bereitgestellt.

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