Die Bauerbank

Im Mittelalter wurden die juristischen Interessen des Großgrundbesitzes durch ein “ungebotenes Geding” vertreten.  Dieses Hofgericht urteilte über Gewaltsachen und verurteilte zu Bußen und Strafen. Es tagte zweimal jährlich regelmäßig (ungebotenes Geding) sowie bei Bedarf ein weiteres Mal (gebotenes Geding). Die Geschworenen wurden von den Besitzern der Lehnsgüter (Fronhof, Zudendorfer Lehnsgut, Plettenberger-, Harfen oder Kutzhof, Karthäuser-, Frenzer- und Konraderhof) gestellt. Den Vorsitz hatte der Vogt von Bergheim als Stellvertreter des Herzogs von Jülich. Auf dem Fronhof gab es auch ein Gefängnis.

Neben dem Hofgericht gab es das Dorfgericht, die Bauerbank. Die kleinen Ackersleute  von Fischenich hatten sich hierzu vereinigt, um dort ihre ländlichen Angelegenheiten zu regeln. Die Rechte und Pflichten der Bauerbank waren im sogenannten „Weißtum“ oder „Bauerbrief“ festgelegt, die vom Amtmann von Bergheim bestätigt wurden.

Dreimal jährlich wurde das Bauergeding stets am selben Platz, der “Bauerbank”,  gehalten: am Palmsonntag, am Sonntag vor Christi Himmelfahrt und am Geburtsfest Johannes des Täufers, und zwar jeweils nach dem Hochamt. Alle Männer des Dorfes mussten teilnehmen. Wer unentschuldigt fehlte, hatte ½ Pfund Wachs als Strafe zu zahlen. Das Bauerngeding wurde vom Bauermeister, der jährlich gewählt wurde, geleitet. Bevor der Bauerbrief verlesen wurde, wurde das Jungvolk angehalten, sich züchtig zu verhalten. Zuwiderhandlungen wurden mit einem Eimer Bier bestraft.

Die Bauerbank urteilte über Veränderungen der Ackergrenzen oder Unregelmäßigkeiten bei Maß oder Gewicht beim Bäcker oder beim Wirt. Bestraft wurde auch, wer vor Ende des Hochamtes etwas verkaufte oder bei Gottestrachten oder Hagelprozessionen fehlte. In der Karwoche musste mindestens ein Hausbewohner täglich einen Gottesdienst besuchen. Auch der Weidegang von Kuh, Schaf und Schwein wurde geregelt, wie einer Abschrift aus dem 16. Jh. nachzulesen ist. Von daher wissen wir, dass eine Strafe von einem Pfund Wachs fällig wurde, fehlte ein Nachbar bei der Hagelprozession.

Der Volksmund nannte den Platz, an dem die Sitzungen stattfanden, „Bauerbank“. Die Straße heißt heute noch so: „An der Bauerbank“.

 

Helmut Görtz
Quellen
Hürth – Wie es war, wie es wurde
Clemens Klug, Heimatverein der Gemeinde Hürth, Robert Steimel Verlag, Köln, 1961

Die Geschichte der Pfarreien des Dekanates Brühl
Robert Wilhelm Rosellen, J.P. Bachem Verlag, Köln 1887

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